| Nach Abschluss bzw. Auszahlung eines Projekts sind AntragstellerInnen verpflichtet, alle im Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt und der allgemeinen Entwicklung des geförderten Unternehmens auftretenden Fragen der Wirtschaftsagentur Wien zu beantworten und angeforderte Prüf- und Belegunterlagen beizubringen. Diese Pflicht endet nach 10 Jahren.
|