Nahversorgung - Stadtbelebung/18 - 21

10 - 20 %
5.000
01.01.2018 - 31.12.2021
laufende Einreichung
Das Förderprogramm Nahversorgung und Stadtbelebung unterstützt Nahversorgungsunternehmen, um ihre Konkurrenzfähigkeit und Nahversorgungsfunktion langfristig zu sichern. Das Programm fördert die Betriebe auch, wenn sie ein leerstehendes Geschäftslokal in der Erdgeschoßzone neu beziehen.

Wer: Kleinstbetriebe mit unter 10 Beschäftigten sowie Gründerinnen und Gründer

Was: Anlagen und Maschinen, bauliche Maßnahmen, Sach- und Materialkosten, externe Dienstleistungen

Förderkriterien: Das Vorhaben muss dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens mittel- und langfristig zu erhalten oder auszubauen sowie qualitative Mindestmaßstäbe erfüllen (z. B. Schaffung neuer Arbeitsplätze, Einführung neuer Produkte oder Maßnahmen der Qualitätssicherung u. dgl.)

Reaktivierung eines Geschäftslokals: Bei Unternehmen, die ein leerstehendes Geschäftslokal in der Erdgeschoßzone neu beziehen (das nachweislich mindestens 1 Jahr leer steht), kann sich die Fördersumme auf 10.000 Euro und die Förderquote auf 20 % erhöhen.

Einreichung: Laufend online mit dem Online-Förderantrag. Der Förderantrag ist vor Projektbeginn zu stellen.