Förderungen A-Z


A


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Bruttosubventionsäquivalent (BSÄ)
 Das Bruttosubventionsäquivalent dient zur Vergleichbarkeit von Beihilfen. Werden Beihilfen nicht im Form von Zuschüssen gewährt (z.B. Garantien), so ist ihr Beihilfenbetrag in das Bruttosubventionsäquivalent umzurechnen. Bei Zuschüssen entspricht das Bruttosubventionsäquivalent dem Wert des Zuschusses.


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