Förderungen A-Z


A


B


D

De-minimis Beihilfe
 Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung sind Beihilfen, die unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Anmeldeverfahren bei der Europäischen Kommission unterliegen, da aufgrund der Betragsgrenze angenommen wird, dass weder der Wettbewerb noch der Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird.

De-minimis Beihilfen sind Förderbeträge,

— die einem Unternehmen / einer Gruppe verbundener Unternehmen (vgl. einziges Unternehmen),
— im aktuellen und den beiden vorangegangenen Steuer- bzw. Wirtschaftsjahren,
— in Höhe von max. EUR 200.000,- (im Straßengüterverkehr EUR 100.000,-)

gewährt wurden.



E


F


G


K


M


P


R


U


V


W


Z