Förderungen A-Z


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Verbundenes Unternehmen
 Bei einem Anteil über 50 % sind Unternehmen miteinander verbunden.
Diese Unternehmen kontrollieren unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des Kapitals oder der Stimmrechte eines anderen Unternehmens oder haben auf andere Art und Weise einen beherrschenden Einfluss.


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