| Die De-minimis-Erklärung dient zur Klarstellung, ob und in welchem Ausmaß die Gewährung einer weiteren De‑minimis-Beihilfe nach EU-Vorgaben zulässig ist.
Dabei ist vorweg festzustellen, ob es sich beim einreichenden Unternehmen (AntragstellerIn) ev. um den Teil einer Unternehmensgruppe handelt, in der einzelne Unternehmen zueinander in einem bestimmenden Verhältnis. Alle zueinander in einem bestimmenden Verhältnis stehenden inländischen Unternehmen werden sodann als "ein einziges Unternehmen" betrachtet. |